Helmpflicht
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ausnahme: Die Beschaffenheit des Kopfes lässt das Tragen eines handelsüblichen Helms nicht zu!
