Helmpflicht

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.  Ausnahme: Die Beschaffenheit des Kopfes lässt das Tragen eines handelsüblichen Helms nicht zu!

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